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Definition und Umfang  

Die Schulden des Staats umfassen alle seine finanziellen Verpflichtungen. Sie entsprechen seinem gesamten Finanzierungsbedarf, das heißt der jährlichen Differenz zwischen seinen Erträgen (Steuereinnahmen, Einnahmen aus Privatisierungen usw.) und seinen Aufwendungen (Haushaltsausgaben, Beteiligungen usw.).
Es gibt börsenfähige Schulden, die in Form von Finanzinstrumenten aufgenommen wurden, die an den Finanzmärkten gehandelt werden können (Schuldverschreibungen und Schatzanweisungen) sowie nicht börsenfähige Schulden, bei denen es sich um die Einlagen bestimmter Einrichtungen (Gebietskörperschaften, öffentliche Einrichtungen usw.) auf dem Konto des Schatzamts handelt und die ebenfalls ein Finanzierungsmittel des Staats darstellen.

Die Schulden der öffentlichen Verwaltungen im Sinne des Vertrags von Maastricht umfassen alle ihre finanziellen Bruttoverpflichtungen mit Ausnahme der Handelskredite und Rechnungsabgrenzungsposten. Es handelt sich um Bruttoschulden, da das Finanzvermögen der öffentlichen Verwaltungen (Finanzeinlagen des Schatzamts bei der Banque de France, Ruhegehälter, Beteiligungen des Staats, Wertpapieranlagen der Rentenkassen) nicht davon abgezogen wird. Der Schuldenstand nach dem Vertrag von Maastricht wird zum Nennwert und nicht zum Marktwert gemessen. Er ist konsolidiert, das heißt, dass die Schulden zwischen öffentlichen Verwaltungen nicht berücksichtigt werden, insbesondere die Einlagen der Gebietskörperschaften beim Schatzamt.


Zu den öffentlichen Verwaltungen gehören:
- Die Zentralverwaltungen, das heißt der Staat (Gesamthaushalt, Sonderkonten des Schatzamts, Sonderhaushalte) sowie die „verschiedenen Einrichtungen der Zentralverwaltung“. Zu den letzteren gehören mehrere Hunderte öffentliche oder private Einrichtungen, insbesondere die CADES (Kasse zur Tilgung der Sozialversicherungsschulden), die EPFR (eine Auffangstruktur der Bank Crédit Lyonnais), die ANPE (Arbeitsamt), das Forschungszentrum CNRS, das CNASEA (Amt zur Flur- und Strukturbereinigung landwirtschaftlicher Betriebe) das CEA (Atomenergiebehörde), die „Grandes Ecoles“ (Elitehochschulen) und die nationalen Museen. Ausschlaggebend für die Einstufung einer Einrichtung als öffentliche Verwaltung ist nicht ihr Rechtsstatus, sondern die Struktur ihrer Betriebsrechnung (Anteil der laufenden Aufwendungen, die durch handelsbezogene Einnahmen finanziert werden).

- Die lokalen öffentlichen Verwaltungen, die die Einrichtungen mit begrenzter geografischer Zuständigkeit umfassen: lokale Gebietskörperschaften, lokale öffentliche Einrichtungen, Industrie- und Handelskammern, Einrichtungen zur Finanzierung von Schulen sowie alle öffentlichen oder halböffentlichen Einrichtungen, die mehrheitlich von den lokalen Gebietskörperschaften finanziert werden.

- Die Verwaltungen der Sozialversicherung, das heißt alle gesetzlichen Träger der sozialen Sicherheit (allgemeines System, Arbeitslosenversicherung, Zusatzrentenversicherung und Vorsorgesysteme, Systeme für Selbständige und Landwirte, Sondersysteme für Arbeitnehmer) sowie die durch diese Träger finanzierten Einrichtungen (Sozialeinrichtungen, öffentliche Krankenhäuser und private Krankenhäuser, die sich an den öffentlichen Krankenhausdiensten beteiligen und durch eine Gesamtmittelzuweisung finanziert werden).

Die Agence France Trésor hat nicht nur die Staatsschuld zu verwalten.